AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Josef Leibold GmbH & Co. KG in 36088 Hünfeld.
Besondere Bedingungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Firma Josef Leibold GmbH & Co. KG.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Zusammenarbeit

Pläne und/oder Zeichnungen müssen der Firma Josef Leibold GmbH & Co. KG rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich ohne die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ab Werk Hünfeld. An die Preise halten wir uns auf die Dauer von drei Monaten, vom Tage der Angebotserstellung an, gebunden, sofern nicht ein anderer, bindender Termin vereinbart wurde. Die für die Montage eventuell erforderlichen Beihilfen und Nebenarbeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eventuell bauseits zu stellende Geräte und Gerüste sind in unserem Angebot kostenmässig nicht erfasst, ebenso Mauer- und Deckendurchbrüche.
Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, müssen die elektrischen Zuleitungen bauseits verlegt werden. Die erforderlichen Leitungsquerschnitte werden von uns angegeben, ebenso stellen wir die nötigen Schaltpläne kostenlos zur Verfügung.
Sollten uns durch nicht rechtzeitig ausgeführte Nebenarbeiten, ungenügende Gestellung von Hilfskräften oder durch nicht von uns verschuldete Montagebehinderungen Nebenkosten (Wartezeiten, wiederholte Anreise) entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen.

5. Liefertermine

Die Liefertermine gelten erst, wenn alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Einzelheiten feststehen.
Der vereinbarte Liefertermin beruht auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten.
Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben: Wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Verzugsstrafe kann nicht gefordert werden.

6. Verpackung

Die Leihverpackung wird vom Lieferanten besonders in Rechnung gestellt und zurückgenommen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.
Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

8. Versand, Transport und Versicherung

Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekannt zugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

9.1 Garantie wenn Montage durch Firma Josef Leibold

Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre, gerechnet vom Tage der Inbetriebsetzung der Anlage oder der Lieferung an den Wiederverkäufer. Die Firma Josef Leibold verpflichtet sich, alle während dieser Zeit nachweisbar entstandenen Mängel infolge von Material- und Konstruktionsfehlern unentgeltlich und so rasch als möglich zu beheben.
Die Garantieübernahme für einwandfreie Funktion unserer Installationen bedingt den guten Zustand des Bauobjektes.
Von der Garantie sind ausgeschlossen: Natürlicher Verschleiss, Beschädigung infolge unsachgemässer Behandlung, übermässige Beanspruchung oder ausgeführte Arbeiten Dritter im Sinne von Reparaturen, Servicearbeiten oder Änderungen an der Anlage ohne die Zustimmung der Fa. Josef Leibold. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen.

9.2 Garantieleistungen für Wiederverkäufer und per Paketdienst versendete Waren

Wir legen grosses Gewicht auf eine qualitativ hochwertige und sorgfältige Fabrikation unserer Produkte. Wir verpflichten uns Lieferungen (Steuerungen, Apparate) die infolge von Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler innerhalb 24 Monaten nach Lieferung defekt gehen sollten, kostenlos zu ersetzen. Bei Rücksendungen defekter Apparate bitten wir Sie den entsprechenden Lieferschein beizufügen. Unsere Garantie beschränkt sich auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte unter Ausschluss jeglicher weiteren Haftpflicht.

9.3

Durch die gewährte Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht berührt. Dem Käufer stehen unbeschadet der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

10. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen rein netto. Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite einzufordern.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen.
Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten oder stellt den Antrag auf Eröffnung eines Vergleichsverfahrens, ist eine Verfügung über die Ware nicht gestattet. In diesem Fall sind wir auch bei erfolgter Teillieferung berechtigt, sofortige Barzahlung zu verlangen oder ohne Fristsetzung vom Auftrag zurückzutreten.

12. Entsorgung

Für die Entsorgung der von uns gelieferten Geräte im Sinne des Elektro G gilt folgendes: Altgeräte können zur Entsorgung an die Fa. Josef Leibold zurückgesandt werden. Die Transportkosten hierfür gehen zu Lasten des Versenders.
Geräte der Firma Josef Leibold GmbH & Co. KG, Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. DE 78440187

13. Produktehaftpflicht

Die Lieferungen sind genau zu kontrollieren. Eventuelle Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von acht Tagen schriftlich zu rügen.

14. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Lieferanten für irgendwelche Schäden aus/oder im Zusammenhang mit der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, ist insgesamt auf die Höhe des Vertragspreises beschränkt.

15. Rückgriffsrecht des Lieferanten

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde der Lieferant in Anspruch genommen, steht diesem ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist Hünfeld. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, jeden Besteller an dessen Sitz zu belangen.